Schriftform und Textform sind die beiden maßgeblichen Möglichkeiten eine Kündigung oder einen Widerruf zu schreiben.
Wenn beispielsweise eine Kündigung ansteht, kommt man in die Gedankensprirale wie diese zu schreiben ist.
Es macht nämlich einen großen Unterscheid ob sie formlos, schriftlich oder in Textform dem Vertragspartner zugeht.
Grundsätzlich ist die Frage des „Wie“ in den AGB´s detalliert beschrieben. Um diese Mühe, den passenden Punkt rauszusuchen, kommst du nicht herum.
Du findest das „wie“ oft in der Rubrik Kündigung oder Vertragslaufzeit. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Kündigung in Schriftform
Die beiden Beschreibungen „schriftlich“ als auch „in Schriftform“ bedeuten, dass die Kündigung per Brief erfolgen muss.
Also ganz old school ein Blatt ausgedruckt, unterschrieben und zum Vertragspartner mit der Post.
Ob du nun einen normalen Brief schreibst oder das Ganze per Einschreiben schickst, kommt im Endeffekt auf das Gleiche raus.
Ein Einschreiben ist nur wesentlich teurer. Ankommen wird beides!
Kündigung in Textform
Bei dieser Art der Kündigung ist es etwas einfacher gehalten. Hier muss definitiv keine Unterschrift handschriftlich geschrieben werden.
Am einfachsten ist bei einem Widerruf oder einer Kündigung die klassische Mail. Wenn die Vertragsnummer, der Name, die Adresse in der Mail drin steht, kann nichts schief gehen.
Resümee zu Schriftform Textform in aller Kürze
Schriftform
- Es muss eine Unterschrift auf dem Papier handschriftlich geschrieben werden
- Es muss mit der Post bewegt werden (Brief, Einschreiben etc.)
Textform
- Keine Unterschrift notwendig
- Möglich per Mail z.B.