Progressionsvorbehalt ist ein Wort, welches recht wenig fallen dürfte. So ziemlich keinem ist ein Begriff.
Naja, ok, ab und zu hat man schonmal was gehört in diesem Zusammenhang. Doch was ist denn das eigentlich?
Eine Lohnersatzleistung ist der Anfang von Progressionsvorbehalt
Da ich als Elternteil nun einmal in der Situation bin des Öfteren zuhause blieben zu müssen, weil eins der Kids krank ist, bekomme ich Lohnersatzleistungen.
Eine Lohnersatzleitung ist also nichts anderes als ein direkter Ersatz für Gehalt und Lohn. Muss ich aufgrund von Kind krank zuhause bleiben, bin ich für diese Zeit von meinem Arbeitgeber freigestellt und habe unbezahlten Urlaub.
Die Krankenkasse zahlt mir dann das Krankengeld für diese Tage. Also eine Lohnersatzleistung. Und wie es in unseren Gefilden natürlich zwingend immer ist: Es ist nichts umsonst.
Von Krankengeld bis Elterngeld
Krankengeld und beispielsweise Elterngeld fallen in die gleiche Kategorie. Sie werden quasi Netto ausgezahlt und die Steuern dafür werden mit der Einkommensteuererklärung abgerechnet.
Im Prinzip ein regelrechter Witz. Ich werde also irgendwie doppelt und dreifach bestraft für die Krankheit. Krank, weniger Geld und Steuer abführen. Krass, danke.
Als Beispiel bekomme ich für einen Tag Kind krank 100€ ausgezahlt. Davon zahle ich nun meinen Steuersatz, beispielsweise 24€.
Sinn und Unsinn von Progressionsvorbehalt
Ob es sinnig oder unsinnig ist möchte ich an dieser Stelle mal im Raum stehen lassen. Was ich aber mit hundertprozentiger Sicherheit weiß ist, dass dieses Verfahren so ziemlich keiner kennt.
Manch einer gibt es nicht mal bei der Steuer an. Mittlerweile dürfte das sehr viel schwerer fallen, da ja Belege automatisch an den Fiskus gehen und deswegen kaum noch „vergessen“ werden können.
Summieren sich die Krankheitstage, summiert sich auch die zu zahlende Steuer entsprechend. Ist ja irgendwie logisch.
Das sollte niemals vergessen und entsprechende Rücklagen gebildet werden, um nicht im Regen zu stehen, wenn es heißt „Nachzahlung“.